FAMILIENRECHT UMFASST SCHEIDUNGEN, ABER NOCH VIEL MEHR: ETWA DIE OBSORGE üBER GEMEINSAME KINDER ODER DEN EHEVERTRAG ZWISCHEN SICH LIEBENDEN MENSCHEN

Familienrecht umfasst Scheidungen, aber noch viel mehr: Etwa die Obsorge über gemeinsame Kinder oder den Ehevertrag zwischen sich liebenden Menschen

Viele denken beim Begriff Familienrecht zunächst an Scheidung. Doch dieser Rechtsbereich geht weit darüber hinaus. Familienrecht umfasst Scheidungen, aber noch viel mehr: Etwa die Obsorge über gemeinsame Kinder oder den Ehevertrag zwischen sich liebenden Menschen. Wer sich rechtzeitig mit familienrechtlichen Fragen auseinandersetzt, kann nicht n

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